Fress-
und Liegebereich voneinander durch Trenneinrichtung getrennt
mehr
Ruhe im Liegebereich
geringerer
Strohverbrauch bei eingestreuten Systemen
da
Fressplatz planbefestigt bzw. mit Spalten versehen => besserer
Klauenabrieb
Nachteile
von Mehrraumbuchten
höherer
Bauaufwand (aber auch bei Einraumställen muß Fressplatz
planbefestigt sein - ansonsten Versumpfung)
läßt
sich weniger einfach in alten Stallgebäuden, Remisen usw. einbauen
Gesetzliche Bestimmungen für vor dem 1.1.2005 bestehende Anlagen bei Mast- / Jungvieh
von 220 bis 350kg:
weitere
15a Bestimmungen
Mastrinder dürfen nur dann auf Vollspaltenböden gehalten
werden, wenn diese nicht durchgehend sind
=> Einzelbalken sind verboten, Flächenelemente erlaubt
bei
Einraumbuchten: 3.0 m2 pro Tier
Anbindehaltung
von Mast- und Jungvieh
es
sind hier die länderspezifischen Bestimmungen für Kühe anzuwenden
bei
Krippenwandhöhe, -breite und Einstreu der Liegeflächen sind keine
Bestimmungen vorhanden